Möchten Sie sich in einer anderen Gemeinde als Wochenaufenthalterin oder Wochenaufenthalter anmelden? Dazu benötigen Sie einen Heimatausweis, den Sie mit diesem Online-Formular bei der Einwohnerkontrolle der Gemeinde Mühleberg bestellen können.
Sind Sie bereits in einer anderen Gemeinde als Wochenaufenthalterin oder Wochenaufenthalter angemeldet und ist Ihr Heimatausweis abgelaufen? Sie können den bestehenden Heimatausweis mit diesem Online-Formular bei der Einwohnerkontrolle der Gemeinde Mühleberg verlängern.
Wenn Personen sich beispielsweise im Verkehr mit Banken oder Behörde über ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis. Dieses bestätigt die Handlungsfähigkeit einer Person. Das Dokument gibt auch Auskunft über eine massgeschneiderte Einschränkung der Handlungsfähigkeit.
Wie erlangt man ein Handlungsfähigkeitszeugnis bei der KESB
Die Bestellung erfolgt bei der örtlich zuständigen KESB direkt am Schalter, per Post oder über die Info-E-Mail-Adresse.
Die gesuchstellende Person oder Behörde hat sich am Schalter auszuweisen oder dem schriftlichen Antrag eine Kopie eines gültigen Ausweisdokumentes resp. aktuelle Angaben zu den Personalien der betroffenen Person beizulegen.
Die KESB überprüft die Personalien im GERES, bei Unstimmigkeit nimmt sie Rücksprache mit der Einwohnerkontrolle der Gemeinde.
Die KESB überprüft, ob für die betroffene Person eine die Handlungsfähigkeit einschränkende Erwachsenenschutzmassnahme besteht.
Ist die Handlungsfähigkeit gegeben oder nur teilweise eingeschränkt, stellt die KESB das Handlungsfähigkeitszeugnis aus. Die Gebühr beträgt CHF 20.00. Der Betrag wird vorzugsweise am KESB-Schalter bar einkassiert. Bei Versand des Handlungsfähigkeitszeugnisses mit Rechnungsstellung beträgt die Gebühr CHF 30.00.
Bei Todesfällen müssen in schwieriger und zudem kurzer Zeit viele organisatorische Massnahmen getroffen werden. Im Merkblatt Todesfall finden Angehörige hilfreiche Informationen.
Möchten Sie die Schweiz für einen Auslandaufenthalt verlassen oder möchten Sie gar auswandern? Worauf müssen Sie achten, was müssen Sie vor der Abreise unternehmen, an wen können Sie sich vor Ort bei administrativen Fragen wenden? Für weitere Informationen klicken Sie bitte auf den externen Link oder wenden Sie sich an die Gemeindeschreiberei.
Seit dem Schuljahr 2010/11 führt die Einwohnergemeinde Mühleberg in Allenlüften eine Tagesschule. Die Tagesschule bietet für Kindergarten- und Schulkinder eine Mittags- und Nachmittagsbetreuung an. Die Kinder können aus verschiedenen Angeboten der Tagesschule ihre schulfreie Zeit aktiv und kreativ gestalten und ihre sozialen Kontakte mit anderen Kindern stärken und aufbauen.
Die Tagesschule befindet sich in den Räumlichkeiten des ehemaligen Mittelstufenschulhauses an der Buchstrasse 32. Dort steht der Tagesschule genügend Platz für die grosse Kinderschar zur Verfügung.
Im Schuljahr 2021/22 werden in der Tagesschule Allenlüften folgende Module angeboten:
Diese Module werden für das ganze Schuljahr 2021/22 angeboten.
Informationen und Auskünfte rund um den Betrieb der Tagesschule erteilt Ihnen gerne unser Tagesschulleiter Michael Wüthrich. Bürozeiten: Montag, Dienstag und Donnerstag von 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr Kontakt: Wüthrich Michael
Für Fragen betreffend Anmeldung und Tagesschulabrechnung wenden Sie sich an das Schulsekretariat.
Renten-Anmeldungen Die AHV-Zweigstelle gibt Formulare ab und nimmt die Anmeldungen entgegen für eine AHV-Rente, Witwen- und Waisenrente, Invalidenrente oder Hilflosenentschädigung. Die AHV-Rentenanmeldung sollte etwa drei Monate vor Rentenbeginn eingereicht werden. Wichtig für die Berechnung der Erziehungsgutschriften ist die Angabe der AHV-Nummern der Kinder. Bei geschiedenen Antragstellern muss ausserdem das Scheidungsurteil eingereicht werden. Das ordentliche Rentenalter beginnt für Frauen mit 64 Jahren und für Männer mit 65 Jahren. Ein Vorbezug um 1 oder 2 Jahre ist möglich, hat aber eine Rentenkürzung von 6,8 % bzw. 13,6 % zur Folge.
Die Sozialen Dienste Region Laupen (SDRL) umfassen folgende Gemeinden aus dem ehemaligen Amt Laupen (Laupen, Neuenegg, Mühleberg, Ferenbalm, Kriechenwil, Gurbrü, Münchenwiler, Wileroltigen). Einwohnerinnen und Einwohner dieser Einzugsgebiete werden bei persönlichen, finanziellen und allgemein rechtlichen Fragen unentgeltlich beraten. Der SDRL hilft im Umgang mit Behörden, Institutionen und vermittelt Adressen von Hilfsstellen.
Folgende Bereiche werden abgedeckt:
Sozialhilfe, Kindes- und Erwachsenenschutz
Inkassohilfe und Bevorschussung von Kinderalimenten
Beratung und Betreuung von Menschen in finanziellen und persönlichen Notlagen
Vermittlung von Dienstleistungen anderer, spezieller Institutionen
Wasserversorgung Gemeinde Mühleberg Der Trinkwasserbedarf wird aus Grundwasservorkommen und Quellen innerhalb des Gemeindegebiets abgedeckt. Die Anlagen der Wasserversorgung werden durch die Firma Aeschbacher H.J. AG, Mühleberg betreut (031 754 55 55 oder 079 446 82 06).
Wassertarif Grundgebühr (inkl. MwSt.):
Abgestuft nach Wasserverbrauch in m3 0 bis 50 m3 CHF 150.—
51 bis 400 m3 CHF 250.—
ab 401 m3 CHF 350.—
Verbrauchsgebühr (inkl. MwSt.):
bis 500 m3 CHF 1.65 je m3 (bis 30.06.2018 CHF 1.95)
für jeden weiteren m3 CHF 1.25 (bis 30.06.2018 CHF 1.55)
Der Kindergarten umfasst zwei Jahre und ist Teil der 11-jährigen Volksschulzeit. Nachdem das Kind vier Jahre alt geworden ist (Stichtag 31. Juli), kann es im darauffolgenden August in den Kindergarten eintreten. Der Kindergarten hat zum Ziel, die Entwicklung und das Lernen anzuregen und zu fördern, so dass das Potential bestmöglich entfaltet werden kann.
Das Einschreiben findet in schriftlicher Form statt. Die Eltern erhalten jeweils im Januar die Anmeldeunterlagen zugestellt. Für weitere Informationen melden Sie sich beim Schulsekretariat.
Die Sekundarstufe I umfasst die Schulstufen der 7. bis 9. Klasse. Die Sekundarstufe I wird nach dem Schulmodell 3b unterrichtet. Die Hauptfächer Deutsch, Französisch, Mathematik sowie Englisch werden nach Niveau Sek/Real getrennt unterrichtet, die übrigen Unterrichtsfächer gemeinsam.
Weitere Informationen zum Schulbetrieb, Klasseneinteilungen etc. finden Sie auf der Homepage der Schule Mühleberg.
Baubewilligungsverfahren Benötigen Sie unsere Unterstützung? Wir helfen Ihnen gerne bei der Bewältigung des Baubewilligungsverfahrens. Informieren Sie sich frühzeitig vor Aufnahme von Planungs-, Bau-, Renovations-, Abbruch- und Erweiterungsarbeiten. Sie ersparen sich unnötige Umtriebe und Kosten.
Das Gemeindebaureglement, Baugesuchsformulare und Angaben zum Zonenplan erhalten Sie über die Bauverwaltung.
Die Gemeinde Mühleberg stellt pro Tag zwei Tageskarten Gemeinde zur Verfügung. Die Tageskarten werden nur an Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Mühleberg verkauft. Der Preis pro Karte beträgt CHF 45.00.
Ist die Zahlung von rechtskräftig festgesetzten Kantons-, Gemeinde- oder Kirchensteuern, von Zinsen, Gebühren oder Bussen mit einer erheblichen Härte verbunden, so können diese ganz oder teilweise erlassen werden.
Ferien- und Freizeitguide Der Ferien- und Freizeitguide der Regionalkonferenz Bern-Mittelland (RKBM) stellt Ausflugstipps aus dem ländlichen Raum der Region Bern-Mittelland vor. Die attraktiv gestaltete Broschüre enthält eine sorgfältig getroffene Auswahl an Themenwegen, Kulturorten, Sehenswürdigkeiten und Sportmöglichkeiten.
Seit Sommer 1964 existiert in Laupen ein Schwimmbad. Seit dem 1. Januar 2009 betreibt der "Gemeindeverband Regio Badi Sense" das Schwimmbad. Informationen zu Öffnungszeiten, Preise etc. finden Sie auf der Website des Gemeindeverbandes Regio Badi Sense.
Die Gemeinde Mühleberg unterstützt das Kellertheater "Die Tonne" Laupen. Personen mit Wohnsitz in der Gemeinde Mühleberg können Vorstellungen unentgeltlich besuchen; es stehen jeweils zwei fest reservierte und finanzierte Gratisplätze zur Verfügung.
Reservation über die Schloss-Apotheke im Stedtli per Telefon 031 747 30 34 oder E-Mail. Telefonische Reservationen bis sechs Stunden vor Vorstellungsbeginn. Wenn die Plätze noch nicht vergeben sind, kann auch an der Abendkasse nachgefragt werden. Keine Online-Reservation für Gratisplätze.
Mit dem neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrecht kann gemäss Art. 360 ff ZGB eine handlungsfähige Person eine natürliche oder juristische Person beauftragen, im Fall ihrer Urteilsunfähigkeit die Personensorge oder die Vermögenssorge zu übernehmen oder sie im Rechtsverkehr zu vertreten. Sie muss die Aufgaben, die sie der beauftragten Person übertragen will, umschreiben und kann Weisungen für die Erfüllung der Aufgaben erteilen.
Der sog. Vorsorgeauftrag ist eigenhändig zu errichten oder durch einen Notar öffentlich zu beurkunden. Der eigenhändige Vorsorgeauftrag ist von der auftraggebenden Person – analog einem Testament – von Anfang bis Ende von Hand niederzuschreiben, zu datieren und zu unterzeichnen. Das Zivilstandsamt trägt auf Antrag die Tatsache, dass eine Person einen Vorsorgeauftrag errichtet hat, und den Hinterlegungsort in die zentrale Datenbank ein. So ist gewährleistet, dass der Vorsorgeauftrag nicht toter Buchstabe bleibt. Es ist Sache der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) bei Kenntnisnahme von der Urteilsunfähigkeit einer Person zu prüfen, ob ein Vorsorgeauftrag vorliegt. Hierzu erkundigt sich die KESB beim Zivilstandsamt und bei anderen, ihr bekannten Hinterlegungsstellen, z.B. der Wohngemeinde.
Der Hinterlegungsort für den Vorsorgeauftrag ist frei wählbar. Falls Sie Ihren Vorsorgeauftrag bei der Gemeindeverwaltung Mühleberg hinterlegen möchten, bitten wir Sie, diesen persönlich am Schalter der Gemeindeschreiberei abzugeben. Die Kosten für die Hinterlegung betragen wie bei einer letztwilligen Verfügung (Testament) einmalig CHF 30.00. Bei allfälligen Fragen steht Ihnen das Personal der Gemeindeschreiberei gerne zur Verfügung.
Ab dem 01.01.2022 können aufgrund einer kantonalen Neuregelung bei der Gemeindeschreiberei keine Vignetten für Mofas und Elektrofahrräder mehr bezogen werden. Die Administration erfolgt direkt über das kantonale Strassenverkehrs- und Schiffahrtsamt (SVSA). Bereits registrierte Fahrzeughalter erhalten eine Rechnung nach Vorjahresangaben. Sobald die Rechnung bezahlt ist, wird die Vignette direkt an die Fahrzeughalter verschickt. Neueinlösungen sowie Änderungen werden nur noch über das SVSA Bern bearbeitet.
Die Gebühren bleiben unverändert. Die Kontrollmarken inkl. Haftpflichtversicherung sind bis 31. Mai des Folgejahres gültig.
Mehr als die Hälfte der Fläche von Mühleberg ist landwirtschaftliche Nutzfläche. Die insgesamt 13,97 km2 werden von den 76 Landwirtschaftsbetrieben bewirtschaftet. Die ökologische Ausgleichsfläche beträgt rund ein Quadratkilometer. Laut der Statistik des Amt für Landwirtschaft des Kantons Bern gibt es in Mühleberg genau 3'124 Hochstammfeldobstbäume und Einzelbäume sowie 2'364 Grossvieheinheiten.
Ackerbaustellenleiter: Peter Schmid Löhliweg 1 3204 Rosshäusern
Die Einwohnergemeinde Mühleberg organisiert für Schul- und Kindergartenkinder, deren Schulweg unzumutbar ist, einen Schülertransport. Die Grundlagen sind in der Verordnung über die Schülertransporte geregelt. Die Anspruchsberechtigung richtet sich nach einer Berechnungsformel, mit welcher die Schulwegdauer unter Berücksichtigung der Distanz und Höhemeter berechnet wird. Die Anspruchsberechtigung ist auf der folgenden Karte ersichtlich: Karte Anspruchsberechtigung Schülertransporte
Informationen rund um den Schülertransport erteilt Ihnen gerne das Schulsekretariat.
Werbefläche Schulbus Die Einwohnergemeinde Mühleberg bietet den Gewerbebetrieben der Region die Möglichkeit, auf den gemeindeeigenen Schulbussen eine Werbefläche zu mieten. Die Miete beträgt CHF 300.00 pro Schuljahr. Interessenten melden sich beim Schulsekretariat.
Seit dem 1. Januar 2021 gelten Neuerungen beim Bewilligungs- bzw. Meldeverfahren bei Kleinspielen. Lottos und Tombolas sind neu meldepflichtig bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern, Generalsekretariat, Abt. Fonds- und Bewilligungen, Kramgasse 20, 3011 Bern. Meldepflicht: 30 Tage vor der Veranstaltung.
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