Hundesteuer - Informationen einholen

Hundesteuer
Die Hundesteuer beträgt CHF 60.— pro Hund und Jahr. Taxpflichtig sind Halterinnen und Halter mit Wohnsitz in der Gemeinde Mühleberg, sofern ihr Hund am Stichtag (1. August) älter ist als sechs Monate.

Keine Hundetaxe erhoben wird für

  • Hilfs- und Begleithunde von Menschen mit einer Behinderung,
  • Hunde, die sich zur Neuplatzierung vorübergehend in Tierheimen befinden,
  • Hunde, für die im gleichen Jahr bereits in einer andern Gemeinde oder in einem andern Kanton eine Hundetaxe entrichtet worden ist.

Mutationen
Bitte melden Sie Ihren neuen Hund sofort an. Teilen Sie uns mit, wenn Ihr Hund gestorben ist oder nicht mehr in Ihrem Besitz ist. Weiter informationen finden Sie unter www.amicus.ch

Robidogstandorte
Auf der Karte sind die ungefähren Standorte der Robidogs ersichtlich. Mit den [+] und [-] Schaltflächen kann der Kartenausschnitt vergrössert bzw. verkleinert werden.

Hundehalter können Robidogsäcke bei der Gemeindeverwaltung gratis beziehen.

Gemeindeschreiberei
Gemeindesteuern, Tiere

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