Zuständige Stelle:
Gemeindeverwaltung, Kirchweg 4, 3203 Mühleberg
E-Mail
Tel. 031 754 14 14
Fax 031 754 14 19
Abstimmungsdaten 2022:
13. Februar
27. März (Wahlen Grossrat und Regierungsrat)
15. Mai (inkl. ev. 2. Wahlgang Regierungsrat)
25. September
27. November
Stimmrecht
In eidgenössischen und kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind alle Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, die über 18 Jahre alt sind und nicht nach Art. 369 ZGB bevormundet sind. Um das Stimmrecht auf Gemeindeebene zu erlangen, ist zudem eine Wohnsitzdauer in der Gemeinde von mehr als drei Monaten erforderlich.
Stimmabgabe
Im Abstimmungslokal: Parterre Gemeindehaus, Urnen offen am Abstimmungssonntag von 10.00 bis 11.00 Uhr.
Bevorzugen Sie die briefliche Stimmabgabe, haben Sie folgende Möglichkeiten:
Sie können das Abstimmungscouvert in den Briefkasten beim Haupteingang der Gemeindeverwaltung am Kirchweg 4, Mühleberg einwerfen (letzte Leerung am Abstimmungssonntag um 09.00 Uhr).
Sie können das Abstimmungscouvert rechtzeitig unfrankiert (die Gemeinde übernimmt das Porto) der Post übergeben. Damit die Sendung termingerecht bei der Gemeindeverwaltung eintrifft, muss dieses mit B-Post spätestens am Dienstagabend und mit A-Post spätestens am Donnerstagabend vor dem Abstimmungswochenende bei einer Schweizer Poststelle aufgegeben werden.
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig, wenn