Vogelgrippe: Schutzmassnahmen

13. Mär 2023

Schutzmassnahmen für Geflügelhalter bis und mit 30. April 2023

Die Vogelgrippe (Aviäre Influenza, Geflügelpest) ist eine Tierseuche, die bei allen Vögeln, insbesondere bei Wasservögeln und Hausgeflügel auftreten kann. Personen, die Geflügel halten, müssen wachsam sein und ihre Tiere schützen, indem sie den Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln verhindern.

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen hat deshalb Schutzmassnahmen bis und mit 30. April 2023 erlassen.

Informationen zur aktuellen Situation sowie Registrier- und Meldepflicht finden Sie auf der Website des Amt für Veterinärwesen des Kantons Bern.

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