01. Feb 2024
Verordnung über die Schülertransporte
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 22. Januar 2024 die Änderungen von Anhang 2 und 3 der Verordnung über die Schülertransporte genehmigt. Die Verordnung tritt per 1. Februar 2024 in Kraft.
Die Verordnung kann bei der Gemeindeverwaltung eingesehen und bezogen werden.
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3072 Ostermundigen, Beschwerde erhoben werden.
Der Gemeinderat