Tagesschulverordnung 2023
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 17. April 2023 die Änderung von Art. 5, 7 der Tagesschulverordnung genehmigt. Diese tritt per 1. August 2023 in Kraft. Der Erlass kann bei der Gemeindeschreiberei bezogen werden und ist weiter auf der Website www.muehleberg.ch aufgeschaltet.
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern (GV; BSG 170.111) wird das Inkrafttreten öffentlich bekannt gemacht. Beschwerden sind innert 30 Tagen ab Publikation beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland einzureichen.
Der Gemeinderat