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Amtliche Feuerungskontrolle: Das gilt neu

07. Apr 2025

Liberalisierung der Feuerungskontrolle ab 1. August 2025

Ab August 2025 ist die amtliche Feuerungskontrolle von «kleinen Feuerungen» liberalisiert. Das bedeutet, dass Besitzerinnen oder Besitzer einer Öl-, Gas- oder Holzheizung wählen können, wer die Kontrolle bei ihrer Heizung durchführen soll. Um die Qualität der Messungen sicherzustellen, müssen sich Messunternehmen ab 1. April 2025 für die Kontrollen konzessionieren lassen.

Das gilt als «kleine Feuerungen»:
Liberalisiert wird die Feuerungskontrolle für folgende «kleinen» Feuerungen:

  • Feuerungsanlagen mit Heizöl «Extra leicht»
  • Gas mit einer Feuerungswärmeleistung bis einem Megawatt
  • Holzfeuerungen bis zu 70 Kilowatt.

Ab August 2025 wird der Vollzug der Feuerungskontrolle durch den Kanton übernommen. Der Kanton Bern übernimmt von den Gemeinden folgende Aufgaben: Datenbewirtschaftung, Beurteilung der Messungen, Verfügung allfälliger Sanierungsmassnahmen und Strafanzeigen bei Verstössen gegen die Umweltschutzgesetzgebung. Diese Aufgaben werden neu ab 1. August 2025 von der zuständigen Stelle der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion, dem Amt für Umwelt und Energie (AUE), wahrgenommen.

Bei Fragen zur Feuerungskontrolle wenden Sie sich bitte direkt an das AUE. Die Informationen zur Feuerungskontrolle können ab dem 1. August 2025 auf www.be.ch/aue eingesehen oder per E-Mail beim AUE angefordert werden.

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