Gastgewerbliche Einzelbewilligung / Festwirtschaft

Öffentliche Anlässe oder Veranstaltungen, an welchen Speisen und Getränke zum Konsum an Ort und Stelle abgegeben werden, sind der Gastgewerbegesetzgebung unterstellt.

Bei der Standortgemeinde ist mindestens 20 Tage vor dem Anlass, bei Grossanlässen mit über 500 Personen 60 Tage vor dem Anlass ein Gesuch um eine gastgewerbliche Einzelbewilligung (Festwirtschaftsbewilligung F), zusammen mit einem Jugendschutzkonzept, einem Hygienekonzept, einer Getränkekarte mit Mengen- und Preisangaben sowie einem Gesuch für die Durchführung einer Veranstaltung einzureichen.

Für Grossanlässe mit über 500 Personen ist zudem unbedingt sechs Monate vor der Veranstaltung mit der Gemeindepolizei Kontakt aufzunehmen.

Die Formulare und Hinweise finden Sie auf der Webseite des Regierungsstatthalteramtes.



Webseite Regierungsstatthalteramt
Gesuch um gastgewerbliche Einzelbewilligung
Alkoholfreie Getränke - Preisvergleich
Vollzugshilfe Mehrweggeschirr- und Pfandpflicht per 01.01.2023
Meldung für Veranstaltungen über 93 dB(A)
Jugendschutz Bern
Gemeindeschreiberei
Bewilligungspflichtige Veranstaltungen, Gastgewerbe

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