Wochenaufenthalt

Wochenaufenthalter sind Personen, die sich in erster Linie aufgrund des Studiums oder der Ausbildung vorübergehend in einer Gemeinde aufhalten wollen. Erwerbstätige Personen, die an den Arbeitstagen am Arbeitsort übernachten und die arbeitsfreie Zeit (in der Regel Wochenenden) regelmässig an einem anderen Ort (sog. Familien- oder Freizeitort) verbringen, können ebenfalls als Wochenaufenthalter gelten. Ein Wochenaufenthalt am Arbeitsort (Aufenthaltsort) ist in der Regel notwendig, wenn eine alltägliche Rückkehr an den Wohnort aus zeitlichen, beruflichen oder finanziellen Gründen nicht zumutbar ist.

Der Wochenaufenthalt in einer anderen Gemeinde muss der aktuellen Wohnsitzgemeinde zuerst gemeldet werden. Einwohnerinnen und Einwohner von Mühleberg können sich nach wie vor am Schalter der Gemeindeschreiberei Mühleberg melden oder den auswärtigen Wochenaufenthalt online mit nachstehenden Formular melden. Die Begründung eines auswärtigen Wochenaufenthalts ist gebührenpflichtig.

Ein Wochenaufenthalt muss bei der Aufenthaltsgemeinde innerhalb von 14 Tagen angemeldet werden. Der Aufenthalt wird in der Regel für ein Jahr toleriert. Die Anmeldung zum Wochenaufenthalt ist gebührenpflichtig. Die Verlängerung eines Wochenaufenthalts durch die Niederlassungs- und Aufenthaltsgemeinde ist in beiden Gemeinden gebührenpflichtig.

Auswärtiger Wochenaufenthalt melden
Einwohner- und Fremdenkontrolle, Gemeindeschreiberei
Ausweise und Bescheinigungen, Wohnen und Umziehen

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen