Steuern - Steueranlagen und Fälligkeiten

Steueranlagen und Ansätze 2023

Staat: 3,025
Gemeinde: 1,40 (Steuersenkung von 1.45 auf 1.40 per 01.01.2023)
Kirche (ev.-ref.): 0,190
Kirche (röm.-kath.): 0,197
Kirche (chr.-kath.): 0,276


Wehrdienstersatzabgabe

16 % der einfachen Steuer max. CHF 200.00


Liegenschaftssteuer

1,5 ‰ des amtlichen Werts


Fälligkeiten der Steuerraten

1. Rate | 20. Mai
2. Rate | 20. August
3. Rate | 20. November

Steuerbüro
Gemeindesteuern

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