Zurückschneiden von Bäumen, Hecken und Sträuchern entlang der öffentlichen Strassen
Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe an den Strassen stehen oder in den Strassenraum hineinragen, gefährden einerseits die Verkehrsteilnehmenden, andererseits aber auch Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten. Zudem können Unterhaltsarbeiten und die Durchfahrt von grösseren Fahrzeugen behindert werden.
Um solche Verkehrsgefährdungen zu verhindern, sind gemäss Strassengesetz vom 4. Juni 2008 und Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 folgende Vorschriften zwingend zu beachten:
Die Strassenanstösser werden hiermit ersucht, die Äste und andere Bepflanzungen auf das vorgeschriebene Lichtmass zurückzuschneiden.
Bei gefährlichen Strassenstellen sind Bäume, Grünhecken, Sträucher, gärtnerische und landwirtschaftliche Kulturen in einem genügend grossen Abstand gegenüber der Fahrbahn anzupflanzen, damit nicht ein zurückschneiden bzw. vorzeitiges Mähen erfolgen muss. Der Grundeigentümer hat Bäume und grössere Äste, welche dem Wind und den Witterungseinflüssen nicht genügend Widerstand leisten und auf die Verkehrsfläche zu stürzen drohen, rechtzeitig zu beseitigen. Er hat die Verkehrsfläche von hinunterfallenden Reisig und Blattwerk (im Herbst) zu reinigen.
Für Fragen oder weitere Auskünfte wenden Sie sich an unsere Bauverwaltung.