26. Okt 2023
Öffentliche Mitwirkungsauflage
Der Gemeinderat Mühleberg bringt gestützt auf Art. 58 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 den Zonenplan Naturgefahren und Gewässerräume sowie die entsprechende Baureglementsänderung zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.
Die Unterlagen liegen vom 26. Oktober 2023 bis 4. Dezember 2023 auf der Gemeindeverwaltung Mühleberg zur Mitwirkung öffentlich auf. Sie können während den Schalteröffnungszeiten eingesehen werden. Zusätzlich wird der zuständige Ortsplaner am Montag, 13. November 2023 von 14.00 bis 18.00 Uhr für allfällige Fragen und Erläuterungen auf der Gemeindeverwaltung anwesend sein.
Während der Frist können schriftlich und begründet Einwendungen erhoben und Anregungen unterbreitet werden. Die Eingaben sind an den Gemeinderat Mühleberg, Kirchweg 4, 3203 Mühleberg, zu richten.
Dokumente
Zonenplan "Naturgefahren und Gewässerräume 1:5'000" Nord
Zonenplan "Naturgefahren und Gewässerräume 1:5'000" Süd
Zonenplan "Naturgefahren und Gewässerräume 1:5'000" Mitte