Verkehrsbeschränkung alte Bernstrasse

13. Feb 2023

Verkehrsbeschränkung vom Montag, 20. Februar 2023

Die Bauverwaltung Mühleberg verfügt gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr sowie Art. 44 Abs. 1 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV), sowie Anhang I OgV der Gemeinde Mühleberg folgende Verkehrsbeschränkung in Verbindung mit einem Holzschlag:

Allgemeines Fahrverbot in beiden Richtungen, alte Bernstrasse ab Allenlüften bis Kreuzung Ledistrasse:
Montag, 20. Februar 2023 ab 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr


Umleitung:
Eine Umleitung erfolgt über die Stationsstrasse - Ledistrass nach Heggidorn

Einer allfälligen Beschwerde wird gestützt auf Art. 68 Abs. 2 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 (VRPG) die aufschiebende Wirkung entzogen.

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 63 Abs. 1 lit. a und Art. 67 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern Mittelland, Poststrasse 25, 3072 Ostermundigen, erhoben werden. Der Entzug der aufschiebenden Wirkung kann gemäss Art. 68 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 67 VRPG innert derselben Frist beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland angefochten werden, wenn er einen nicht wiedergutzumachenden Nachteil bewirken kann. Die Verwaltungsbeschwerde ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, insbesondere die angefochtene Verfügung, sowie die Unterschrift des Betroffenen enthalten.

Bauverwaltung Mühleberg

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