Sperrgut / Grob (Gebührenfreie Entsorgung)

  • Wann: 2x jährlich
  • Wo: Ab Kehrichtsammelstelle
  • Was: grössere, brennbare Wohneinrichtungsgegenstände (Holzmöbel, Matratzen, Teppiche, Skis) bis höchstens 1.80 m Länge, 1 m Breite und max. 30 kg.
  • Was nicht: Sämtliches Material, das über eine andere Separatsammlung entsorgt werden kann. Industrielle und gewerbliche Abfälle, Eisen-Gegenstände, Bauschutt (Beton + Bachsteinabbruch, Altholz, Fenster, usw.), Glas (Aquarium), Elektrogeräte. Gegenstände, welche die Masse oder das Gewicht von Grobsperrgut überschreiten, müssen auf eigene Kosten bei einer Entsorgungsstelle entsorgt werden (z.B. brings, Laupen).
    Material, welches in einen 110-Liter Abfallsack passt, ist über die wöchentliche Kehrichtabfuhr zu entsorgen.
  • Wie: Grössere Möbel (Wohnwände, Bettgestelle, Schränke) in Einzelteile zerlegen, ganze Möbel werden nicht abgeführt.
  • Weitere Infos: Für gebrauchsfähige Gegenstände findet sich ev. ein Abnehmer unter den zahlreichen Börsen, Hilfswerken usw. Steinzeug, Keramik- + Natursteinplatten, Gartenplatten, «Meiehäfeli», Glastischplatten, usw. gelten als Bauschutt und sind auf eigene Kosten zu entsorgen.
18.10.2023

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