MR

MR - einfache sonderpädagogische Massnahmen

Das Volksschulgesetz des Kantons Bern gibt vor, dass Schülerinnen und Schülern, deren schulische Ausbildung durch Störungen und Behinderungen oder durch Probleme bei der sprachlichen und kulturellen Integration erschwert wird, sowie Schülerinnen und Schülern mit ausserordentlichen Begabungen in der Regel der Besuch der ordentlichen Bildungsgänge ermöglicht werden soll. Soweit nötig ist das Erreichen der Bildungsziele durch den Einsatz besonderen Massnahmen wie Spezialunterricht, besondere Förderung oder Schulung in besonderen Klassen zu unterstützen.

Begabtenförderung

Es braucht eine Abklärung durch eine Fachinstanz, die einen IQ über 130 bestätigt. Die Schulleitung verfügt über die Zuweisung zur Begabtenförderung. Die Begabtenförderung wird in Bern angeboten.

N. Aebersold

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Deutsch als Zweitsprache (DaZ)

Die DaZ-Angebote dienen dazu, fremdsprachige Schülerinnen und Schüler in der Unterrichtssprache so zu fördern, dass sie dem Unterricht folgen können. Die Speziallehrperson führt Sprachstandserfassungen durch, plant mittels Förderplänen ihren Unterricht in Absprache mit den entsprechenden Klassenlehrpersonen. Die Schulleitung Spezialunterricht verfügt auf Antrag der Standortschulleitung über die Zuweisung zum DaZ.

Y. Burger
031 751 11 84

Einführungsklasse (EK)

Die erste Klasse kann bei Bedarf auch in zweijähriger Form als EK besucht werden. In den Gemeinden Mühleberg und Frauenkappelen werden keine Einschulungsklassen geführt. Die zweijährige Einschulung erfolgt in der Regelklasse. Die Erziehungsberatung oder KJP (Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst) stellen für ein Kind den Antrag zweijährige Einschulung in der Regelklasse. Mit dem Status EK wird das Pensum der ersten Klasse auf zwei Schuljahre (integrativ in der ersten Klasse) verteilt, dies zählt seit dem 1.8.2013 in der Schullaufbahn als zwei Schuljahre. Die Schulleitung verfügt den Schullaufbahnentscheid.

Integrative Förderung (IF)

Es werden mit heilpädagogischen Massnahmen Teilleistungsschwächen (Legasthenie, Dyskalkulie) und Verhaltensauffälligkeiten innerhalb der Klasse begleitet. Der Unterricht kann je nach Bedarf mit einzelnen Schülerinnen und Schülern, in Gruppen oder mit der Klasse stattfinden (generell integrativ, je nach Situation auch separativ). Die Schulleitung teilt die vorhandenen IF Lektionen ein. Die Heilpädagogin/der Heilpädagoge und die Lehrpersonen arbeiten zusammen. Klassenlehrperson und Speziallehrperson definieren für die entsprechenden Schülerinnen und Schüler Förderpläne. Die Schulleitung Spezialunterricht verfügt bei leichten Lern- oder Entwicklungsauffälligkeiten mit einem Förderbedarf von bis zu vier Semestern die Zuweisung zur IF ohne Bericht und Antrag einer Abklärungsstelle. Ist aufgrund einer schwereren Lern- oder Entwicklungsstörung ein längerer Förderbedarf absehbar oder dauert eine Förderung länger als vier Semester, so erfolgt die Zuweisung der Schulleitung auf Antrag und Bericht einer Abklärungsstelle.

N. Hofer (Kiga Fuchs und Hase, 2. Klasse)
D. Greiner (Kiga Eichhörnchen, 3./4. Klasse)
A. Wenger (5. Klasse)
F. Aeschlimann (6. Klasse)
J. Zühlke (7. - 9. Klasse)
M. Meier, N. Ernst, R. Pfammatter

Logopädie

Die Sprache ist für den Menschen von zentraler Bedeutung. Mit ihrer Hilfe kann er sich ausdrücken und mit seinen Mitmenschen verständigen. Eine Beeinträchtigung der Sprache kann sich auf die Leistungen, sowie die psychische und soziale Befindlichkeit und Entwicklung auswirken.
Logopädie befasst sich mit der Beratung, Abklärung und Behandlung von sprachlichen Problemen. Betroffen können sein: Artikulation (Bildung der Laute), Sprachverständnis, Satzbau, Wortschatz, Stimme, Sprechablauf (z. B. Stottern) sowie Lesen und Schreiben.
Die Schulleitung verfügt bei leichten Lern- oder Entwicklungsauffälligkeiten mit einem Förderbedarf von bis zu vier Semestern die Zuweisung zum Logopädieunterricht ohne Bericht und Antrag einer Abklärungsstelle. Ist aufgrund einer schwereren Lern- oder Entwicklungsstörung ein längerer Förderbedarf absehbar oder dauert eine Förderung länger als vier Semester, so erfolgt die Zuweisung der Schulleitung auf Antrag und Bericht einer Abklärungsstelle.

Stellvertretung von M. Sommer: R. Mooser
031 751 09 22

Psychomotorik

Die Psychomotorik befasst sich mit der Wechselwirkung zwischen Denken, Fühlen und Bewegen und deren Bedeutung für die Entwicklung der Handlungskompetenzen des Menschen in seinem Umfeld.
Kinder und Jugendliche mit psychomotorischen Störungen haben Schwierigkeiten, sich in angemessenen Bewegungen und Handlungen auszudrücken und Beziehungen einzugehen. Sie sind in ihren Entwicklungs-, Ausdrucks- und Lernmöglichkeiten eingeschränkt. Dies zeigt sich in vielfältigen, unterschiedlichen Erscheinungsbildern: Unruhe, Ungeschicktheit, Gehemmtheit, kleinkindliches oder aggressives Verhalten, Ängstlichkeit sind einige Begriffe, die mit diesen Kindern in Zusammenhang gebracht werden.
Ziel der Psychomotorik ist die ganzheitliche heilpädagogische Förderung von Bewegung und Wahrnehmung bei Kindern und Jugendlichen mit psychomotorischen Störungen unter Einbezug ihrer emotionalen und sozialen Entwicklung.
Die Arbeit orientiert sich an den persönlichen Entwicklungsthemen, an den motorischen Schwierigkeiten sowie an den Stärken der Kinder und Jugendlichen. Durch gezielte Übungen können gewisse Bewegungsabläufe und Fertigkeiten im grobmotorischen (ganzer Körper), feinmotorischen (Tätigkeiten mit den Händen) und graphomotorischen Bereich (Erlernen der Schrift) aufgebaut und gefördert werden.

Der Unterricht der Psychomotorik wird ab August 2023 bei der Kindergarten und Primarschule Hinterkappelen, Kappelenring 36, 3032 Hinterkappelen, angeboten.

031 909 29 25
E-Mail

Psychomotorik Hinterkappelen

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