Haltung der OKJA Mühleberg / Frauenkappelen zu Alkohol, Tabak und anderen Drogen

Suchtmittelprävention der OKJA Mühleberg / Frauenkappelen

1. Präventionsarbeit
Ein Schwerpunkt unserer Arbeit ist die Präventionsarbeit in Bezug auf legale und illegale Substanzen. Jugendliche suchen in dieser Lebensphase Grenzerfahrungen und dazu gehört auch der Konsum von Alkohol, Tabak und anderen Drogen. 

Präventionsarbeit bedeutet für uns, dass wir den Jugendlichen den Raum für das Gespräch, für Fragen und Anliegen bieten. Wir zeigen ihnen Risiken und Konsequenzen eines gefährlichen Konsums auf und halten sie an, ihren eigenen Konsum zu hinterfragen. Bei Bedarf bieten wir ihnen ganz konkrete Hilfe an. Wir treten den Jugendlichen offen und neutral gegenüber. Dies bedeutet auch, dass wir uns auf dem Laufenden halten, welches die aktuellen Trends bei den Suchtmitteln sind. Unser Informationsmaterial beziehen wir online von https://www.suchtschweiz.ch/.

Auch stehen wir im Kontakt mit der Schule, den Gemeinden und natürlich den Eltern. Bei Bedarf ziehen wir Fachstellen (Berner Gesundheit, https://www.bernergesundheit.ch/) hinzu und können in schwerwiegenden Fällen kompetent reagieren.

In Zusammenarbeit mit der Schulsozialarbeit führt die OKJA jährlich einen Präventionstag für die Schüler*innen zu den Themen Gewalt, Rassismus und Drogen. Dabei werden wir unterstützt von Gggfon aus Bern (https://www.gggfon.ch/).

Früherkennung
Fällt ein*e Jugendliche*r durch ihren / seinen Konsum mehrmals auf, suchen wir das Gespräch mit der betroffenen Person. Je nach Verlauf des Gesprächs, wird der Kontakt mit den Eltern oder einer Fachstelle gesucht.


2. Regeln

Der Jugendtreff ist ein alkohol- und drogenfreier Ort. Dies bedeutet, im und um den Jugendtreff herum darf kein Alkohol, Tabak oder andere Drogen konsumiert werden. Wir nehmen unsere Aufsichtspflicht wahr und reagieren entsprechend, in dem wir mit den Jugendlichen das Gespräch suchen und sie gegebenenfalls vom Treff wegweisen.

Bei Ausflügen und Projekten der OKJA Mühleberg / Frauenkappelen ist der Konsum von Alkohol, Tabak und anderen Suchtmitteln nicht gestattet; dies auch zum Schutz der nicht konsumierenden Kindern und Jugendlichen.

3. Alkoholkonsum

Haltung
Das Gesetz und die gesellschaftlichen Werthaltungen erlauben Jugendlichen über 16 Jahren den Konsum von Alkohol (gebrannter Alkohol ab 18 Jahren).
Bei einem Teil der Jugendlichen gehört der Konsum von Alkohol zum Entwicklungsprozess. In der Jugendarbeit Mühleberg / Frauenkappelen sehen wir unsere Aufgabe darin, dass sich die Jugendlichen mit dem Konsum des Alkohols und den Folgen, die daraus entstehen können, auseinandersetzen. Es ist wichtig, dass wir dem Thema Alkohol und Drogen offen gegenüberstehen, um so das Vertrauen der Jugendlichen zu gewinnen, bzw. zu erhalten. Uns ist wichtig zu wissen, wo sich die Jugendlichen aufhalten und was sie konsumieren. Dies ermöglicht es uns, bei Bedarf zu intervenieren und die Jugendlichen in diesem Entwicklungsprozess zu begleiten.

Vorgehen bei Konsum oder Besitz von Alkohol
Im und um den Treff herum wird der Alkohol von uns eingezogen (Nulltoleranz). Jugendlichen unter 16 / 18 Jahren wird (nach unserem Ermessen) der Alkohol auch ausserhalb des Treffareals entzogen (Jugendschutz). Die Jugendlichen haben die Möglichkeit den Alkohol nach dem Wochenende im Treff abzuholen. Falls sie unter 16 (je nach Alkohol unter 18) sind, muss dies in Begleitung eines gesetzlichen Vertreters geschehen. Nach einem Monat wird der Alkohol entsorgt.

4. Tabakkonsum

Haltung
Wir legen Wert auf die Prävention und fördern den Verzicht auf Tabakwaren. Der Konsum von Zigaretten, Shishas, E-Zigaretten (auch E-Shishas), Schnupftabak und Snus sind im und um den Treff herum verboten. Uns ist bewusst, dass Tabak in unterschiedlicher Form von einigen Jugendlichen konsumiert wird. Im Gespräch mit den Jugendlichen sehen wir die beste Form der Prävention. Viele Jugendliche rauchen/konsumieren gelegentlich in der Gemeinschaft (Peer- Group). Andere sind suchtgefährdet oder bereits süchtig. Wir halten uns über aktuelle Trends auf dem Laufenden und versuchen den Jugendlichen gegenüber offen aber auch kritisch zu sein.

Vorgehen bei Konsum und Besitz von Tabak

In und um den Jugendtreff werden bei Konsum sämtliche Tabak - und Raucherwaren durch uns eingezogen. Wie beim Alkohol haben die Jugendlichen die Möglichkeit diese wieder bei uns abzuholen (ggf. mit ihren gesetzlichen Vertreter*innen).

5. Konsum von illegalen Drogen und Substanzen

In und um den Jugendtreff werden keine illegalen Drogen und Substanzen toleriert. Unter Drogen verstehen wir alle natürlichen und synthetischen Substanzen (Cannabis, Lachgas, Ecstasy und Weiteres). Auch hier versuchen wir eine möglichst offene Haltung gegenüber den Jugendlichen einzunehmen. Es ist uns ein grosses Anliegen zu wissen, welche Jugendlichen welche Substanzen einnehmen. Wir möchten mit den Jugendlichen im Kontakt bleiben und ihnen die Möglichkeit zum Gespräch bieten.

Vorgehen bei Konsum und Besitz von illegalen Drogen und Substanzen
Je nach Art der Drogen und dem Alter der Konsument*innen intervenieren wir stärker. In jedem Fall suchen wir zuerst das Gespräch mit den betroffenen Personen, unter Umständen auch mit den gesetzlichen Vertreter*innen. Sämtliche Drogen werden durch uns beschlagnahmt, entsorgt oder der Polizei überreicht.

6. Heimkehr von berauschten Jugendlichen

Allgemein
Unter „berauschten Jugendlichen“ verstehen wir Jugendliche nach Konsum aller Arten von Drogen und illegalen Substanzen. Am häufigsten handelt es sich um Alkohol und Cannabis.

Rechtliche Grundlagen
Die Verantwortung für den Heimweg ihrer Kinder liegt bei den Eltern.
Wir haben das Recht, berauschte Jugendliche vom Treff wegzuweisen.
Wenn die Polizei Jugendliche aufgreift, welche aufgrund ihres Alters zu spät oder betrunken unterwegs sind, nehmen sie diese auf den Posten und die gesetzlichen Vertreter* müssen sie abholen.

Verantwortung der Jugendarbeit

Wir sind bemüht und kümmern uns darum, dass berauschte Jugendliche sicher nach Hause kommen. Nur dank dem gewonnenen Vertrauen und durch eine offene Kommunikation können wir in diesen Situationen handeln und entsprechende Schritte einleiten. Wenn auf dem Heimweg eine Gefährdung besteht, rufen wir bei Minderjährigen die Eltern an und lassen die Jugendlichen abholen. Bei Volljährigen können wir Lösungen anbieten; in diesem Fall gilt aber die Selbstverantwortung.

Genehmigt am 1.12.2020

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