Informationen für Hundehalter/innen

26. Feb 2026

Änderungen ab Januar 2026

Abschaffung physische PetCard
Ab Januar 2026 wird die bisherige physische PetCard abgeschafft. Diese kann auch nicht mehr nachbestellt werden.

Einführung digitale ePetCard in der neuen Applikation animundo
Als kostenlose Alternative zur physischen PetCard wird die digitale ePetCard in der neuen Applikation animundo eingeführt. Mit der ePetCard haben Hundehaltende ihre Daten jederzeit digital verfügbar.

Bestehende Funktionen in Amicus bleiben unverändert
Die bestehenden Funktionen in Amicus bleiben unverändert. Die ePetCard dient als Ergänzung zu Amicus als digitale Ausweislösung.

Einrichten und Nutzen der Applikation animundo
Sobald das Amicus-Konto mit animundo verbunden wird, können die Hundehaltenden ihre registrierten Hunde und die elektronische ePetCard einsehen, sowie die meisten Pflichtmeldungen wie Halterwechsel (Weitergabe sowie Übernahme), Vermisstmeldungen oder Tod des Hundes neu auch bequem am Handy in der animundo-App verwalten.

Zudem bietet animundo weitere zahlreiche praktische Funktionen rund um das Haustier. Weitere Informationen unter www.animundo.ch.


Allgemeine Informationen

Registrierungspflicht
Alle in der Schweiz wohnhaften Hundehaltenden müssen in der nationalen Hundedatenbank Amicus registriert sein.

Sie werden demnächst oder sind bereits Hundehalterin oder Hundehalter.
Was müssen die Hundehalter/innen tun?

Ersthundehaltende

  1. Diese müssen sich vorgängig bei den Einwohnerdiensten des Wohnortes melden. Diese erfassen die Personalien der Hundehalter/innen in der zentralen Hundedatenbank Amicus. Die Benutzerdaten bzw. die Registrierungsbestätigung werden den Hundehalter/innen anschliessend durch die Einwohnerdienste sowie Amicus per Post oder E-Mail zugestellt.
  2. Daraufhin kann die Registrierung über den Tierarzt erfolgen.

Welpen
Diese müssen in den ersten drei Monaten vom Tierarzt einen Mikrochip implantiert erhalten. Der Tierarzt registriert den Hund anschliessend in Amicus.

Hunde aus dem Ausland
Führen Hundehaltende einen Hund aus dem Ausland ein, so müssen sie innerhalb von zehn Tagen nach der Einfuhr dessen Kennzeichnung von einem Tierarzt überprüfen lassen. Dieser registriert den Hund anschliessend in Amicus.

Diverse Fristen
Innert einer zehntägigen Frist sind Amicus zudem folgende Mutationen zu melden:

  • Weitergabe (z.B. Verkauf oder Schenkung)
  • Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk)
  • Export und Tod des Hundes

Hundehalter/innen können diese Mutationen entweder über www.amicus.ch oder über die kostenlose Applikation animundo erfassen.

Zuständigkeiten
Namens- und Adressänderungen müssen direkt den Einwohnerdiensten bekanntgegeben werden. Möchten Sie Hundedaten ändern, so wenden Sie sich bitte an den Tierarzt.

Hundesteuer
In Mühleberg wird die Hundeabgabe den Hundehaltenden jährlich in Rechnung gestellt (Stichtag 1. August). Die jährliche Hundetaxe beträgt pro Hund CHF 60.

Amicus – Kontakt und weitere Informationen zu den Änderungen
Identitas AG, Amicus Support, Adamstrasse 6, 3014 Bern

Tel. 0848 777 100, info@amicus.ch sowie www.amicus.ch.

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