Gesuche um gastgewerbliche Einzelbewilligungen.
26. Feb 2026
Achtung! Fristen bei Gesuchseinreichung.
Bitte beachten Sie in Bezug auf die Gesuchseinreichung die in Art. 26 GGV definierten Fristen.
Demnach sind Einzelbewilligungsgesuche für Anlässe mit mehr als 200 Sitzplätzen oder voraussichtlich mehr als 500 Personen zwei Monate vor der geplanten Veranstaltung vollständig einzureichen. Diese Vorlaufzeit ist deshalb nötig, weil vielfach behördliche Abklärungen mit den betroffenen kantonalen Fachstellen zu erfolgen haben.
Das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland wird künftig die Gebäudeversicherung Bern vermehrt in den Bewilligungsprozess miteinbeziehen. Dies hat zur Folge, dass aufgrund der umfassenden Prüfung für zeitlich verspätet eingereichte Gesuche keine Garantie auf eine rechtzeitige Bewilligungserteilung gewährt werden kann.
Wir bitten die Vereine, Organisationen und anderen Veranstalter, sich an diese Fristen zu halten. Besten Dank!
Gemeindeschreiberei Mühleberg
