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Teilrevision Reglement über Abstimmungen und Wahlen von AGR genehmigt

28. Jul 2025

Reglement über Abstimmungen und Wahlen; Genehmigung und Inkraftsetzung

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die von der Gemeindeversammlung am 16. Juni 2025 beschlossene Teilrevision des Reglements über Abstimmungen und Wahlen (RAW) vom Amt für Gemeinden und Raumordnung am 25. Juli 2025 genehmigt wurde. Der geänderte Erlass tritt am 25. Juli 2025 in Kraft und kann bei der Gemeindeschreiberei bezogen werden oder auf der Gemeindewebseite heruntergeladen werden.

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