«Miet-Initiative»: Vormieten müssen ab 1. Dezember 2025 offengelegt werden
24. Nov 2025
Formularpflicht Vormietzins
Ab dem 1. Dezember 2025 müssen alle neuen Mietverträge im Kanton Bern ein Formular enthalten, in dem der Betrag der Vormiete angegeben wird. Diese Regelung tritt in Kraft, nachdem die Berner Stimmbevölkerung im September die Volksinitiative «Für faire und bezahlbare Mieten dank transparenter Vormieten» angenommen hat.
Die Volksinitiative «Für faire und bezahlbare Mieten dank transparenter Vormieten (Miet-Initiative)» tritt am 1 Dezember 2025 in Kraft. Da der in der Initiative genannte Schwellenwert von 1,5 Prozent leerstehender Wohnungen im Kanton aktuell unterschritten wird – er lag im Juni 2025 bei 1,12 Prozent –, hat der Regierungsrat die Formularpflicht für den Abschluss von Mietverträgen obligatorisch erklärt.
Das heisst, dass für alle Mietverträge, die ab dem 1. Dezember 2025 abgeschlossen werden, das entsprechende Formular verwendet werden muss – unabhängig davon, auf welches Datum der Mietbeginn fällt. Die Formularpflicht soll dazu dienen, bei einem Mietwechsel überhöhte Mietzinssteigerungen leichter zu erkennen und zu verhindern.
