Fakultatives Referendum: Verpflichtungskredit Sanierung Mühleweg
23. Jul 2026
Der vom Gemeinderat beschlossene Verpflichtungskredit zur Deckbelagssanierung Mühleweg unterliegt dem fakultativen Referendum.
Der Mühleweg ist Teil des sich in Planung befindlichen Deckbelagskonzepts der Gemeinde Mühleberg. Der Deckbelag des Mühlewegs weist an mehreren Stellen massive Schäden auf, sodass eine Sanierung unumgänglich ist. Hierbei handelt es sich ausschliesslich um die Erneuerung des Belags und eine geringfügige Anpassung der Strassenentwässerung.
Der Gemeinderat Mühleberg hat an seiner Sitzung vom 20. Juli 2026 einen Verpflichtungskredit zur Sanierung des Deckbelags Mühleweg in der Höhe von CHF 201'000.00 beschlossen. Der Beschluss unterliegt aufgrund seiner Kredithöhe dem fakultativen Referendum (Art. 30 ff. Organisationsreglement (OgR)).
Die Unterlagen zu diesem Geschäft liegen ab dem 23. Juli 2026 bei der Gemeindeschreiberei öffentlich auf. Mindestens 50 Stimmberechtigte können innert 30 Tagen seit Bekanntgabe des Beschlusses mit ihrer Unterschrift die Vorlage des Geschäfts anlässlich der nächsten Gemeindeversammlung verlangen. Die Referendumsfrist läuft bis am 24. August 2026; Einreichstelle: Gemeinderat Mühleberg, Kirchweg 4, 3203 Mühleberg.
Nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist tritt der Beschluss des Gemeinderates in Kraft.
Gemeinderat Mühleberg
