11. Jul 2025
Änderungen für Fahrzeuge des Langsamverkehrs (Velo, E-Bike, usw.) per 1. Juli 2025
Der Bundesrat hat die Regeln für E-Bikes aktualisiert. Mit diesem Entscheid harmonisiert er die Regelungen für Fahrzeuge des Langsamverkehrs, damit deren Potenzial noch besser ausgeschöpft werden. Mit der besseren Nutzung der knappen Verkehrsflächen steigt auch die Verkehrssicherheit. Die Vorschriften treten am 1. Juli 2025 in Kraft.
Das Symbol "Fahrrad" gilt für herkömmliche Fahrräder, sowie für sämtliche Unterkategorien von Motorfahrräder - darunter schnelle und langsame E-Bikes sowie E-Trottinette mit einer Höchstgeschwindigkeit von max. 20km/h.
Das Symbol "Motorfahrrad" bezieht sich weiterhin auf schnelle E-Bikes und benzinbetriebene Motorfahrräder (Mofas) und umfasst auch die neue Kategorie der "schweren Elektro-Motorfahrräder".
Ausführliche Informationen zu den Neuerungen finden Sie hier oder in den folgenden Unterlagen.