Vogelgrippe: Mühleberg im Beobachtungsgebiet

13. Nov 2025

Massnahmen zum Schutz des Hausgeflügels

Die Vogelgrippe hat die Schweiz erreicht. Es ist wichtig, Hausgeflügel vor einer Ansteckung zu schützen. Das grösste Ansteckungsrisiko ist der direkte Kontakt zu Wasservögeln. Daher gelten für Geflügelhaltungen, die im Kontroll- oder Beobachtungsgebiet liegen, gesetzlich verpflichtende Massnahmen.

Mühleberg im Beobachtungsgebiet
Das Beobachtungsgebiet umfasst einen Uferstreifen von 3 km Breite um folgende Seen und Flüsse:

  • den Bielersee und den Neuenburgersee inkl. Zihlkanal und Broyekanal.
  • die Aare, ab Ausfluss aus dem Bielersee, einschliesslich das Naturschutzgebiet Häftli.
  • den Stausee Niederried.
  • den Wohlensee.

Sämtliche im Beobachtungsgebiet geltenden Schutz- und Hygienemassnahmen finden Sie hier.


Meldepflicht für Geflügelhaltungen
Sämtliche Geflügelhaltungen sind meldepflichtig. Falls noch nicht geschehen, registrieren Sie Ihre Geflügelhaltung: Tierhaltung anmelden / ändern


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