Die Gemeinde richtet Ausbildungsbeiträge zur Förderung des musischen Unterrichts von Jugendlichen unserer Gemeinde aus.
Beitragsberechtigt
- Personen, welche Wohnsitz in der Gemeinde Mühleberg haben sowie
- für Unterricht, wenn er mindestens ein volles, letztes Schulsemester besucht worden ist.
Die Bedingungen sind kumulativ zu erfüllen.
Schülerinnen und Schüler von offiziellen Musikschulen sind nicht beitragsberechtigt, da in diesen Fällen die Wohnsitzgemeinde bereits direkt einen Kostenanteil leistet.