eBau - Baugesuche ab 1. März 2022 nur noch elektronisch

02. Feb 2022

eBau - Baugesuche ab 1. März 2022 nur noch elektronisch

Ab 1. März 2022 dürfen gemäss Beschluss des Regierungsrates des Kantons Bern, Baugesuche nur noch in elektronischer Form über die Plattform eBau angenommen werden. Mittels Link (eBau) gelangen Sie zum entsprechenden Programm.

Die bisherigen Baugesuchsformulare sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr gültig und können grundsätzlich nicht mehr verwendet werden. Jedoch sind sämtliche Baugesuchsunterlagen, welche im eBau generiert werden,  zusammen mit den Plänen weiterhin unterzeichnet auf der Bauverwaltung Mühleberg in zweifacher Ausführung einzureichen. Die Fristen laufen ab Eingang des Papierdossiers bei der Bauverwaltung. Für die öffentliche Auflage des Baugesuchs werden die Unterlagen während der Einsprachefrist in physischer Form aufgelegt und zusätzlich über eBau einsehbar sein.

Vor der Nutzung des Programms zum elektronischen Baubewilligungsverfahren muss ein BE-Login vorhanden sein oder eingerichtet werden. Die Gemeinde darf keine Baugesuche für Dritte erstellen und einreichen.   

Link: Anmeldung von eBau

Link: Anleitung Gesuchseingabe

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