ZPP Gewerbezone Heggidorn - geringfügige Zonenplanänderung

13. Jul 2023

Beschluss des Gemeinderates und Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV

Der Gemeinderat Mühleberg hat die geringfügige Änderung am 3. Juli 2023 beschlossen. 

Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert einer Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung, Abteilung Orts- und Regionalpolitik, Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Die Unterlagen können auf der Bauverwaltung Mühleberg während den Schalteröffnungszeiten eingesehen werden.

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen