13. Jul 2023
Beschluss des Gemeinderates und Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV
Der Gemeinderat Mühleberg hat die geringfügige Änderung am 3. Juli 2023 beschlossen.
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert einer Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung, Abteilung Orts- und Regionalpolitik, Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Die Unterlagen können auf der Bauverwaltung Mühleberg während den Schalteröffnungszeiten eingesehen werden.