10. Jul 2023
Schliessstunden am 31. Juli 2023 und 1. August 2023
In den Nächten vom 31. Juli auf den 1. August sowie vom 1. August auf den 2. August 2023 sind die Gastgewerbebetriebe spätestens um 03.30 Uhr zu schliessen. Es sind keine zusätzlichen Überzeitbewilligungen erforderlich (Beschluss gestützt auf Art. 13 Gastgewerbegesetz des Kantons Bern (GGG)).
Eine entsprechende Publikation erfolgt durch das zuständige Regierungsstatthalteramt in den Anzeigern.
Besten Dank für die Kenntnisnahme.