Verkehrsbeschränkung i.V.m. Gewerbeausstellung

Verkehrsbeschränkung in Verbindung mit der Veranstaltung MüGe (Mühleberger Gewerbeausstellung)

Die Bauverwaltung Mühleberg verfügt gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr sowie Art. 44 Abs. 1 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV), sowie Anhang I OgV der Gemeinde Mühleberg folgende Verkehrsbeschränkung in Verbindung mit einer Veranstaltung:

Einbahnstrasse ab Verzweigung Hapfernweg / alte Bernstrasse Richtung Allenlüften bis Verzweigung alte Bernstrasse / Buchstrasse, sowie
Einbahnstrasse ab Verzweigung alte Bernstrasse / Buchstrasse Richtung Buch bis Verzweigung Stockernweg


Dauer der Verkehrsbeschränkung:
Freitag, 21.04.2023 ab 15.00 Uhr bis Sonntag, 23.04.2023 um 18.00 Uhr

Umleitung:

Eine Umleitung ist signalisiert, ortskundige Verkehrsteilnehmende sind gebeten Allenlüften während der Dauer der Veranstaltung zu umfahren.

Einer allfälligen Beschwerde wird gestützt auf Art. 68 Abs. 2 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 (VRPG) die aufschiebende Wirkung entzogen.

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 63 Abs. 1 lit. a und Art. 67 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern Mittelland, Poststrasse 25, 3072 Ostermundigen, erhoben werden. Der Entzug der aufschiebenden Wirkung kann gemäss Art. 68 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 67 VRPG innert derselben Frist beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland angefochten werden, wenn er einen nicht wiedergutzumachenden Nachteil bewirken kann. Die Verwaltungsbeschwerde ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, insbesondere die angefochtene Verfügung, sowie die Unterschrift des Betroffenen enthalten.

Bauverwaltung Mühleberg


Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen