08. Dez 2022
Aufhebung von Gräbern im Friedhof Mühleberg
In Anwendung von Artikel 26 und 27 Friedhofreglement Mühleberg vom 23. Mai 2011 ist je nach Witterung ab ca. Mitte März 2023 die Aufhebung von Gräbern vorgesehen. Von der Aufhebung betroffen sind:
Erdbestattungs- und Urnengräber der Bestattungsjahre 1996-1997
Für die genannten Gräber ist die reglementarische Ruhedauer von 25 Jahren abgelaufen. Die Ruhedauer wird immer von der ersten Bestattung bzw. Beisetzung an gerechnet.
Angehörige oder Beauftragte, die für den Unterhalt dieser Gräber aufkommen, werden gebeten, die Grabmäler und evtl. Pflanzen bis spätestens Mitte März 2023 zu entfernen. Alle nach diesem Datum noch verbleibenden Grabmäler und Pflanzen werden durch die Friedhofverwaltung abgeräumt, damit die Arbeiten rechtzeitig aufgenommen werden können.
Wir bitten um Kenntnisnahme und danken für das Verständnis.
Gemeinderat Mühleberg