Bekanntmachung: Teilrevision Baureglement

11. Jul 2022

Publikation der Genehmigung von Plänen und Vorschriften

Öffentliche Bekanntmachung:

Teilrevision des Baureglements (Umsetzung BMBV), Genehmigung und Inkraftsetzung

Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die von der Gemeindeversammlung Mühleberg am 29. November 2021 beschlossene Teilrevision des Baureglements (Umsetzung BMBV) in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 mit Datum vom 05. Juli 2022 genehmigt. Mit dem Genehmigungsbeschluss wurden von Amtes wegen folgende Änderungen vorgenommen:

- Art. 421. Abs. 2 des Baureglements wird mit Zustimmung der Gemeinde von Amtes wegen komplett gestrichen.

Die Teilrevision des Baureglements (Umsetzung BMBV) tritt in Anwendung von Art. 712 des Baureglements der Gemeinde Mühleberg am Tag nach dieser Publikation in Kraft.

Die Unterlagen stehen bei der Gemeindeverwaltung Mühleberg, Gemeindeschreiberei, Kirchweg 4, 3203 Mühleberg während den ordentlichen Büroöffnungszeiten jedermann zur Einsichtnahme offen oder sind online einsehbar.

Baureglement 2022 der Einwohnergemeinde Mühleberg


Mühleberg, den 11. Juli 2022
Der Gemeinderat


Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung bei der Direktion für Inneres und Justiz des Kantons Bern, Münstergasse 2, Postfach, 3000 Bern 8, schriftlich mindestens im Doppel und begründet Beschwerde erhoben werden (Art. 61a Abs. 1 BauG) Eine Beschwerde kann nur von der Partei, die ein schutzwürdiges eigenes Interesse an der Anfechtung hat, von ihrem gesetzlichen Vertreter oder einem bevollmächtigten Anwalt eingereicht werden.

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen