Fakultatives Referendum: Leitungssanierungen 2023

30. Mär 2023

Nachkredit für Leitungssanierungen 2023 (GEP-Massnahmenplan)

Der Gemeinderat Mühleberg hat an seiner Sitzung vom 20. März 2023 einen Nachkredit von CHF 220’000.00 für die Leitungssanierungen 2023 von Misch- und/oder Schmutzabwasserleitungen gemäss GEP-Massnahmenplan beschlossen. Die Kosten hierfür wurden ursprünglich in der Investitionsplanung vorgesehen. Hierbei handelt es sich um werterhaltende Unterhaltsarbeiten, welche gemäss Richtlinien über die Entnahme aus der Spezialfinanzierung (SF) Werterhalt (RüEWE) der Erfolgsrechnung des laufenden Jahres zu belasten sind. Die Aufwendungen wurden im Budget 2023 der Erfolgsrechnung nicht eingestellt. Mit dem Nachkredit können die Kosten finanzrechtlich korrekt über die Erfolgsrechnung verbucht werden. Ursprünglich waren die Massnahmen im Budget der Investitionsrechnung 2023 vorgesehen. Es erfolgt somit lediglich eine buchhalterische Umlagerung, welche keine Mehrausgaben zur Folge hat. Der Nachkredit unterliegt dem fakultativen Referendum (Art. 30 ff. Organisationsreglement (OgR)).

Die Unterlagen zu diesem Geschäft liegen ab 30. März 2023 bei der Gemeindeschreiberei öffentlich auf. Mindestens 50 Stimmberechtigte können innert 30 Tagen seit Bekanntgabe des Beschlusses mit ihrer Unterschrift die Vorlage des Geschäfts anlässlich der nächsten Gemeindeversammlung verlangen. Referendumsfrist bis 1. Mai 2023; Einreichstelle: Gemeinderat Mühleberg, Kirchweg 4, 3203 Mühleberg.

Nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist tritt der Beschluss des Gemeinderates in Kraft.

Gemeinderat Mühleberg

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