02. Mär 2021
Benutzung Sportanlagen SSZ Allenlüften
Aufgrund der vom Bundesrat ab 1. März 2021 geltenden Corona Lockerungen dürfen die Sportanlagen SSZ Allenlüften ab sofort und bis auf Weiteres wie folgt benutzt werden:
Kinder und Jugendliche bis 20 Jahren (bis und mit Jahrgang 2001)
Die Sporthalle inkl. Gymnastikraum, Kletterwand und Aussenbereich (nur Hartplatz), ist ab sofort wieder geöffnet.
Aussenbereich für Erwachsene ab 20. Altersjahr (älter als Jahrgang 2001)
Der Aussenbereich der Sportanlage (momentan nur Hartplatz) ist ab sofort für Personen ab dem 20. Altersjahr unter Abstandhalten oder Maskentragpflicht wieder geöffnet. Wettkämpfe und Veranstaltungen bleiben im Erwachsenen-Breitensport verboten. Das Mannschaftstraining in Sportvereinen ist nicht erlaubt bzw. nur in Gruppen bis 15 Personen und ohne Körperkontakt (z.B. Techniktraining). Die Innenbereiche der Sportanlage dürfen bis auf Weiteres nicht benutzt werden.
Für die gesamte Schul- und Sportanlage werden bis auf Weiteres keine neuen Einzelanlässe bewilligt.