MR

MR - einfache sonderpädagogische Massnahmen

Das Volksschulgesetz des Kantons Bern gibt vor, dass Schülerinnen und Schülern, deren schulische Ausbildung durch Störungen und Behinderungen oder durch Probleme bei der sprachlichen und kulturellen Integration erschwert wird, sowie Schülerinnen und Schülern mit ausserordentlichen Begabungen in der Regel der Besuch der ordentlichen Bildungsgänge ermöglicht werden soll. Soweit nötig ist das Erreichen der Bildungsziele durch den Einsatz besonderen Massnahmen wie Spezialunterricht, besondere Förderung oder Schulung in besonderen Klassen zu unterstützen.

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